Dienstgrad:
Verwalter
Name:
Christian Punz
Beruf:
Supervisor bei 144 Notruf Niederösterreich
Funktion in der Feuerwehr:
Leiter des Verwaltungsdienstes
Ausbilder in der Feuerwehr
Fahrberechtigungen:
KDOFA, LFA-B, TLFA 4000
Die Feuerwehrmitglieder sind so auszubilden, dass sie den an sie gestellten Anforderungen entsprechen können.
Die Ausbildung liegt in der Verantwortung des Feuerwehrkommandanten. Vom Feuerwehrkommandanten sind die notwendigen Ausbildungserfordernisse (Übungen, Schulungen) anzuordnen. Er kann sich hierzu des Feuerwehrkommandantstellvertreters bedienen. Bei Bedarf kann er ein anderes geeignetes Feuerwehrmitglied mit der Aufgabe des Ausbildungsleiters betrauen. Bei der Durchführung der Ausbildung haben die Funktionäre, Chargen und Warte mitzuwirken. Es müs-sen jährlich mindestens sechs Gesamtübungen und zwei Schulungsvorträge abgehalten werden. Nähere Bestimmungen sind durch Dienstanweisung des Landesfeuerwehrkommandanten zu regeln.
Die Grundausbildung hat den vom NÖ Landesfeuerwehrverband erlassenen Ausbildungsvorschriften zu entsprechen.
Der Feuerwehrkommandant hat für den Zeitraum von höchstens einem Jahr die Erstellung eines Ausbildungsplanes zu veranlassen. Hiebei sind die örtliche Gefahrenerhebung, der Mannschafts-stand, die Ausrüstung und allfällige Bestimmungen des NÖ Landesfeuerwehrverbandes zu beachten. Der Ausbildungsplan ist über den Unterabschnittsfeuerwehrkommandanten dem Abschnitts-feuerwehrkommandanten vorzulegen.
Vorbereitung und Durchführung der Übungen und Schulungen haben den örtlichen Gegebenheiten und Einsatzanforderungen zu entsprechen.
Der Ausbildungsstand der Feuerwehren soll durch Teilnahme an Leistungsbewerben, Leistungsprüfungen, Lehrgängen und Seminaren der NÖ Landes-Feuerwehrschule und an Ausbildungsvorha-ben des Bezirks- bzw. Abschnittsfeuerwehrkommandos (Unterabschnittsfeuerwehrkommandant) angehoben werden.